Behandlungskosten
Kosten, Abrechnung und Kostenübernahme
Über die von mir erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Die Abrechnung erfolgt individuell und basiert auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sie können diese jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die gegen einen Aufpreis die Behandlungskosten teilweise oder vollständig übernimmt. Klienten, die privat krankenversichert sind oder Beihilfe beziehen, können je nach Tarif einen Großteil der Kosten zurückfordern.
Bei Unsicherheiten empfehle ich, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung nachzufragen oder mich unverbindlich zu kontaktieren.
Diagnosegespräch
Eine vertrauensvolle Behandlung beginnt mit ausreichend Zeit für ein ausführliches Gespräch sowie eine sorgfältige Untersuchung und Diagnostik.
Für die Erstkonsultation plane ich daher etwa 60 bis 90 Minuten mit Ihnen ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung mit den wichtigsten Inhalten des Gesprächs sowie ein individuelles Behandlungskonzept. Darin finden Sie auch eine erste Einschätzung zu Art, Dauer und den voraussichtlichen Kosten der Therapie. Die genaue Kostenaufstellung weiterer Behandlungen richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch den Anamnesebogen meiner Praxis, Ihren Impfausweis sowie - falls vorhanden - bisherige Befunde mit.
Einzelpreise
Erstkonsultation (60 - 120min)
90,00€ - 153,00€
Beratung (je 60min)
90,00€
Labordiagnostik
nach Leistungsumfang
Blutentnahme
5,40€
Harnuntersuchung
5,40€
Neuraltherapieinkl. Materialkosten
18,00€
Injektionen (s.c., i.m., i.v.)zzgl. Materialkosten
5,40€
Vitamin C - Infusioninkl. Materialkosten
45,00€
TapingPreis richtet sich nach Größe und Aufwand
18,00€
Terminabsagen
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (mindestens 48 Stunden im voraus). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für kurzfristig abgesagte Termine ein Ausfallhonorar anfällt, welches mit 50% der zu erwartenden Kosten berechnet wird. Diese Regelung hilft mir, die Terminpraxis mit kurzen Wartezeiten zu führen und die Preise für alle Klienten stabil zu halten.